Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht seit 2024: Schnellere Wege zur Einbürgerung
- Victoria Machado
- 25. Aug.
- 1 Min. Lesezeit

Im Jahr 2024 ist eine der bedeutendsten Reformen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Sie betrifft vor allem Ausländerinnen und Ausländer, die durch ihren Aufenthalt in Deutschland die deutsche Staatsangehö
rigkeit erwerben möchten.
Verkürzte Aufenthaltszeiten
Bis 2023 war die Einbürgerung grundsätzlich erst nach acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland möglich. Seit 2024 wurde diese Frist jedoch deutlich verkürzt:
Bereits nach fünf Jahren Aufenthalt kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt werden, wenn der Antragsteller ein Sprachniveau B1 nachweist. Dieses Niveau entspricht mittleren Deutschkenntnissen.
Darüber hinaus gibt es nun eine besonders beschleunigte Möglichkeit:
Schon nach drei Jahren Aufenthalt kann die Einbürgerung erfolgen – vorausgesetzt, die betroffene Person verfügt über ein Sprachniveau C1 (fortgeschrittenes Deutsch) und kann zusätzlich ein gesellschaftliches Engagement in Deutschland nachweisen, etwa durch ehrenamtliche Tätigkeit.
Familienangehörige: Kinder und Ehepartner
Eine häufige Frage betrifft die Situation von Kindern und Ehepartnern. Grundsätzlich können diese gemeinsam mit dem Hauptantragsteller eingebürgert werden, sofern sie ebenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. So kann beispielsweise ein ausländischer Elternteil, der selbst die Einbürgerung beantragt, gleichzeitig auch die Einbürgerung für sein Kind oder seinen Ehepartner beantragen.
Sprachnachweis – wer ist befreit?
Nicht alle Antragsteller müssen ihre Deutschkenntnisse durch eine Prüfung nachweisen. Von der Pflicht zur Sprachprüfung befreit sind:
Personen mit nachgewiesenen Lernschwierigkeiten oder gesundheitlichen Einschränkungen, die das Sprachenlernen unmöglich machen,
sowie Ausländerinnen und Ausländer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Für Interessierte ist es jedoch entscheidend, die individuellen Voraussetzungen genau zu prüfen. Unterschiede im Aufenthaltsstatus, familiäre Konstellationen oder besondere persönliche Umstände können den Ablauf beeinflussen.
Bei Gloria Hermsdorf Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen der Einbürgerung – von der Erstberatung und strategischen Vorbereitung des Antrags bis hin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde in Ihrer Hand.


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