Arbeitsrecht in Deutschland: Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz
- Victoria Machado
- 25. Aug. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Mehr als 30 Prozent der Erwachsenen in Deutschland sind mindestens einmal an ihrem Arbeitsplatz Opfer von Mobbing geworden. Die Folgen für Betroffene sind schwerwiegend. Häufig kommt es zu Depressionen, Suizidgedanken und Angstzuständen. Für Arbeitgeber bedeutet dies längere Krankheitsausfälle und eine erhöhte Fluktuation der Mitarbeiter.
Eine gesetzliche Definition, was genau unter Mobbing zu verstehen ist, existiert nicht. Dennoch haben alle Arbeitnehmer, die sich am Arbeitsplatz gemobbt fühlen, das Recht, Beschwerde einzulegen. Betroffene können sich an die Personalabteilung, an die Geschäftsführung oder an ihre Vorgesetzten wenden, solange diese nicht selbst an den Mobbinghandlungen beteiligt sind.
Wie aber soll der Arbeitgeber reagieren? Er unterliegt der sogenannten Fürsorgepflicht. Diese Pflicht ist im Betriebsverfassungsgesetz in § 75 Abs. 2 BetrVG festgeschrieben. Dazu gehören auch aktive Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Mobbing. Das bedeutet, dass Unternehmen handeln müssen, sobald Beschwerden bekannt werden.
Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber in § 12 ausdrücklich dazu, Diskriminierungen am Arbeitsplatz zu verhindern. Unter den Begriff der Diskriminierung fällt auch Mobbing.
Arbeitgeber können Mobbing mit einer Abmahnung sanktionieren. Bei wiederholtem Verhalten kommen auch Versetzungen oder eine fristlose Kündigung in Betracht.
Unternehmen sind daher verpflichtet, Maßnahmen gegen Mobbing einzuleiten. Bleibt Unterstützung aus und entsteht den Betroffenen ein psychischer Schaden, können sie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.
Um sich selbst und ihre Mitarbeiter zu schützen, sollten Arbeitgeber präventive Maßnahmen ergreifen und bei ersten Anzeichen von Mobbing sofort reagieren. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Schaffung einer offenen Unternehmenskultur, in der Mitarbeiter Vertrauen haben, Probleme anzusprechen und sich an ihre Vorgesetzten zu wenden.
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