Die neue Namensrechtsreform – Was sich seit Mai 2025 für Ehepaare geändert hat
- Victoria Machado
- 25. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Seit Mai 2025 gelten in Deutschland neue Regelungen im Namensrecht, die Ehepaaren und Familien deutlich mehr Flexibilität ermöglichen. Ziel der Reform war es, Gleichberechtigung zu fördern und die Namenswahl moderner und familienfreundlicher zu gestalten.
Doppelnamen für Ehepaare: Seit der Reform können nun beide Ehepartner einen Doppelnamen führen. Bis dahin war es nur einem Ehegatten möglich, seinen Namen zu ändern, während der andere seinen behielt.Beispiel: Heißt die Braut Marie Schutz und der Bräutigam Paul Maier, haben beide nach der Eheschließung den Namen Marie Schutz Maier und Paul Schutz Maier führen können. Früher war es in Deutschland gängige Praxis, dass insbesondere Frauen ihren Geburtsnamen aufgaben und stattdessen den Familiennamen des Ehemanns annahmen.
Doppelnamen für Kinder: Auch Kinder profitieren von den neuen Regelungen. Eltern, die einen Doppelnamen tragen, dürfen diesen an ihre Kinder weitergeben. So kann der Sohn von Marie Schutz Maier und Paul Schutz Maier den Namen Peter Schutz Maier erhalten.
Darüber hinaus können Eltern ihren Kindern nun auch dann einen Doppelnamen geben, wenn sie selbst keinen gewählt haben. Das bedeutet: Wenn Marie weiterhin Schutz heißt und Paul Maier bleibt, kann ihr Sohn dennoch den Namen Peter Schutz Maier tragen.
Namenswahl für Stief- und Adoptivkinder: Neu ist außerdem, dass Stief- und Adoptivkinder den Nachnamen der erziehenden Person übernehmen dürfen, also etwa den Nachnamen der Stiefmutter, des Stiefvaters oder den beider Adoptiveltern.
Erleichterungen bei Scheidung und Trennung: Nach einer Scheidung oder Trennung ist es nun deutlich einfacher geworden, wieder den Geburtsnamen oder einen zuvor geführten Namen anzunehmen. Damit wurden bürokratische Hürden reduziert.
Keine Pflicht mehr zum Bindestrich: Die Pflicht, Doppelnamen mit einem Bindestrich zu verbinden, wurde abgeschafft. Beispiel: Musste eine Brasilianerin namens Francisca Silva bei einer Eheschließung mit Thomas Müller bislang den Namen Francisca Silva-Müller annehmen, kann sie sich nun auch für die Schreibweise Francisca Silva Müller entscheiden.
Rechtlicher Hinweis
Die Reform des Namensrechts betrifft nicht nur die äußere Form von Familiennamen, sondern kann auch rechtliche Auswirkungen im Familien- und Erbrecht haben. Beispielsweise kann die Namensführung eines Kindes eine Rolle in Sorgerechts- und Adoptionsverfahren spielen, und auch im internationalen Kontext – etwa bei binationalen Ehen – kann es zu Besonderheiten kommen.
Wenn Sie unsicher sind, welche Möglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation bestehen oder welche Konsequenzen die Namenswahl nach der neuen Rechtslage haben kann, empfehlen wir eine individuelle rechtliche Beratung.




Kommentare