KI Regulierung in der EU: Was passiert gerade?
- Victoria Machado
- 25. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

Im Februar 2025 hat die EU Kommission zwei Gesetzesvorschläge zurückgezogen: die Richtlinie über die Haftung für Künstliche Intelligenz (AILD) sowie die neue ePrivacy Verordnung. Grund hierfür war vor allem fehlender Konsens zwischen den EU Gesetzgebern und den Mitgliedstaaten, sodass eine Verabschiedung dieser Vorschläge als unwahrscheinlich galt.
Die AILD, die 2022 eingeführt wurde, hatte das Ziel, einheitliche Regeln für die außervertragliche zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch KI Systeme zu schaffen. Der Vorschlag stieß jedoch auf erhebliche Kritik aus der Wirtschaft, die darin eine existenzielle Bedrohung bestehender Geschäftsmodelle sah.
Die ePrivacy Verordnung sollte die ePrivacy Richtlinie von 2002 (2002/58/EG) ersetzen und den Schutz der elektronischen Kommunikation verbessern sowie mit der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Einklang bringen.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wir erinnern daran, dass die EU KI Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) seit dem 01.08.2024 in Kraft ist und wie geplant stufenweise umgesetzt wird. Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI Praktiken, die ein unannehmbares Risiko darstellen, verboten. Dazu gehören:
KI Systeme, die menschliches Verhalten manipulieren,
KI, die Schwachstellen (z. B. Alter oder Behinderungen) ausnutzt,
KI, die für Social Scoring eingesetzt wird.
Weitere Anforderungen treten ab dem 2. August 2025 und dem 2. August 2026 in Kraft.
Ohne einen EU weiten Rechtsrahmen wird die Haftung für KI bedingte Schäden weiterhin durch nationales Recht geregelt, was zu erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten führt. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, müssen daher mit unterschiedlichen Rechtsstandards umgehen.
Unternehmen müssen zudem weiterhin die ePrivacy Richtlinie von 2002 beachten, wie sie jeweils in nationales Recht umgesetzt wurde. Zwar bleiben die Regeln für Online Werbung und digitales Marketing derzeit unverändert, jedoch sind zukünftige Reformen auf EU oder nationaler Ebene möglich.
Der Ansatz der EU zur Regulierung von KI und digitalem Datenschutz entwickelt sich fortlaufend, und neue Vorschläge können in Zukunft eingeführt werden. Bei der Gloria Hermsdorf Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterstützen wir Unternehmen dabei, diese komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen sicher zu navigieren – mit klarer und praxisnaher Beratung. Kontaktieren Sie uns, um rechtzeitig auf regulatorische Veränderungen vorbereitet zu sein!




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