QR-Codes: Ist Ihr Unternehmen sich der Risiken ihrer Nutzung bewusst?
- Victoria Machado
- 25. Aug.
- 1 Min. Lesezeit

Viele Unternehmen nutzen QR Codes, um ihren Kunden einen schnellen Zugang zu bestimmten Online Seiten zu ermöglichen. Diese Praxis ist vor allem in der Gastronomie, besonders in Bars und Restaurants, seit der Zeit der Abstandsregeln während der COVID 19 Pandemie sehr verbreitet.
Es ist jedoch wichtig, sich der möglichen Risiken bewusst zu sein, die mit der Nutzung von QR Codes für Kunden verbunden sind. Besonders dann, wenn Ihr Unternehmen keine Datenverarbeitungsvereinbarung (Data Processing Agreement, DPA) mit dem Anbieter abgeschlossen hat, der den QR Code erstellt. Diese Vereinbarung muss den Anforderungen von Artikel 28 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Sie gilt für alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union tätig sind oder ihre Dienstleistungen für Kunden in der EU anbieten. Kostenlose QR Code Generatoren stellen solche Vereinbarungen in der Regel nicht bereit. Dadurch läuft Ihr Unternehmen Gefahr, gegen europäisches Datenschutzrecht zu verstoßen.
Außerdem können Webseiten, die QR Code Dienste anbieten, beim Scannen des Codes viele Informationen über Ihre Kunden sammeln. Zum Beispiel den Standort, den Gerätetyp, das Betriebssystem, die Zugriffszeit oder auch das Verhalten der Nutzer. Wir raten deshalb dringend dazu, nur QR Codes zu verwenden, die mit Tools erstellt wurden, die keine persönlichen Daten erfassen. Oder mit Anbietern zusammenzuarbeiten, mit denen eine DPA abgeschlossen wurde. Der Schutz Ihres Unternehmens und Ihrer Kunden ist entscheidend, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Datensicherheit zu garantieren.
Unser Rechtsunternehmen unterstützt Sie gerne bei diesem Thema. Wir beraten umfassend zur Einhaltung der Datenschutzregeln, damit Unternehmen die Informationen ihrer Nutzer schützen und mögliche Risiken vermeiden können.




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